Ostermayer und Pflugradt GbR

Immobilienauktionen und Bieterverfahren

Wollen Sie eine Immobilie zum Höchstpreis und in einem kurzen Zeitrahmen verkaufen, so bieten sich die nachfolgenden Möglichkeiten an.

Für Erwerber bieten diese Verkaufsformen die Möglichkeit, ohne langwierige Verhandlungen schnell zum Abschluss zu kommen. Durch die Information bzw. die Transparenz über den jeweils aktuellen Gebotsstand ist die Gefahr von Überzahlungen gering. Auktionen und Bieterverfahren bilden regelmäßig den aktuellen Marktpreis ab. 

Immobilien-Auktionen 

Der Immobilienverkauf in einer Auktion findet nach Zurverfügungstellung aller notwendigen Informationen im Rahmen eines Auktionstermins statt. Der Zuschlag zum Höchstgebot ist bindend. Die notwendige Beurkundung durch einen Notar findet unmittelbar im Anschluss an die Zuschlagserteilung statt. Dadurch gibt es keine Nachverhandlungen oder Nachbesserungen zum Gebot. 

Immobilienverkauf im Bieterverfahren 

Für das Bieterverfahren haben wir feste Regelungen entwickelt, die Verkäufer und Interessenten / Bieter zuvor akzeptieren müssen. Diese Regelungen gewähren ein Höchstmaß an Transparenz und Sicherheit für den Verkauf. Da das Verfahren durch den öffentlich bestellten und vereidigten Auktionator Martin Ostermayer durchgeführt wird, sind die Regelungen eng an den Ablauf bei einer Auktion angepasst. 

Der Ablauf eines Bieterverfahrens 

Gemeinsam legen der Verkäufer und CasaSecur den zeitlichen und den finanziellen Rahmen für das Bieterverfahren fest. CasaSecur erstellt auf dieser Grundlage das Exposé. Das Bieterverfahren wird in einschlägigen Medien und Portalen beworben. 

Interessenten, die am Bieterverfahren teilnehmen und Gebote abgeben wollen, müssen sich registrieren. Sie erhalten dann weitere Informationen zum Objekt und werden zum Besichtigungstermin eingeladen. Bitte nutzen Sie den Termin, um sich ein eigenes Bild vom Objekt zu machen. 

Nach dem Besichtigungstermin beginnt das Bietverfahren

Das Bietverfahren startet mit dem Einstiegspreis, das ist der im Exposé, bzw. im Anzeigeportal genannte Mindestpreis. Bieter haben diesen Preis zu bestätigen oder ein höheres Gebot abzugeben. Der jeweils höchste Preis wird den Teilnehmenden am Bieterverfahren mitgeteilt. Diese haben die Möglichkeit, ihr Preisangebot innerhalb des Bietzeitraums nachzubessern. 

Mit Abgabe des Gebots erklärt der Bieter, dass die Finanzierung des Kaufpreises zzgl. sämtlicher Nebenkosten gesichert ist. Auf Anfrage ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen.

Erkennbar nicht ernst gemeinte Angebote werden ausgeschlossen. 

Nach Ablauf des Bietzeitraums erteilt CasaSecur den Zuschlag. Mit Zuschlagserteilung hat der Ersteher eine Bietsicherheit in Höhe von 5% des Kaufpreises, mindestens jedoch von 5.000 € zu leisten. 

Die Information über die Zuschlagserteilung wird nach Hinterlegung der Bietsicherheit sowohl an den Verkäufer als auch den Meistbietenden übermittelt.

Die notarielle Beurkundung des Kaufvertrages soll zeitnah erfolgen. Gerne steht CasaSecur hierbei beratend zu Seite. Auch bei Findung eines Notars sind wir gerne behilflich. Erst mit notarieller Beurkundung wird der Kaufvertrag wirksam. 

Welche Kosten fallen an?

Für den Verkäufer ein sog. Einlieferungsentgelt, das im Einzelfall je nach Aufwand zu vereinbaren ist, und maximal 5% des Kaufpreises inkl. MwSt. beträgt. Gesondert beauftragte Leistungen, wie bspw. besonders gestaltete Anzeigen in Printmedien werden separat abgerechnet. Bitte sprechen Sie uns hierzu an.

Für den Käufer das sog. Aufgeld, das für jeden Einzelfall im jeweiligen Bieterverfahren benannt wird, und ebenfalls maximal 5 % des Kaufpreises inkl. MwSt. beträgt. 

Bitte beachten Sie, dass für die Durchführung des Bieterverfahrens unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten. Diese senden wir Ihnen auf Anfrage bzw. bei Registrierung gerne zu.