Ostermayer und Pflugradt GbR
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieterverfahrens für Kaufinteressenten
Stand: Februar 2023
Vorbemerkungen
Das Verfahren wird durch den öffentlich bestellten und vereidigten Auktionator Martin Ostermayer für die CasaSecur Ostermayer und Pflugradt GbR durchgeführt.
- Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind mit Abgabe des Kaufpreisgebotes ausdrücklich anzuerkennen. Gleichzeitig hat der Bieter sich im Rahmen einer Vertraulichkeitserklärung zu verpflichten, über das Objekt sowie alle im Rahmen des Bieterverfahrens bekanntgewordenen Umstände in Bezug auf das Objekt Stillschweigen zu bewahren. Die Mustererklärung wird dem Kaufinteressenten zusammen mit dem Exposé übersandt.
- Der Bieter wird darauf hingewiesen, dass die letzte Entscheidung, ob und wann die Liegenschaft verkauft wird, beim Eigentümer liegt.
- Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir bei einer Vermittlungstätigkeit grundsätzlich keine Maklerprovision entrichten und im Falle des Verkaufs keine Auskunft über den Erwerber erteilen.
- Gewährleistung
Das Exposé wurde mit Sorgfalt erstellt. Die darin enthaltenen Angaben stammen vom Eigentümer / Einlieferer. Irrtümer bleiben vorbehalten.
Ablauf des Bieterverfahrens
2.1 Das Bieterverfahren findet in dem im Exposé angegebenen Zeitraum statt. In Absprache mit dem Eigentümer / Verkäufer kann der Zeitraum verlängert oder ein Nachverkauf vereinbart werden. Innerhalb des Zeitrahmens kann jeder Interessent ein Gebot abgeben. Mit Abgabe des Gebotes erklärt der Bieter, dass die Finanzierung des Kaufpreises zzgl. sämtlicher Nebenkosten gesichert ist. Auf Anfrage ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
2.2 Zielsetzung des Bieterverfahrens ist, dem Meistbietenden den Zuschlag zu erteilen. Sowohl dem Verkäufer als auch dem Bietenden ist dabei bekannt, dass ein Kaufvertrag erst durch notarielle Beurkundung zustande kommt.
2.3 Kaufinteressenten werden dessen ungeachtet ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Gebot nur bei ernsthaftem Interesse am Erwerb des Objektes abgegeben werden soll. Sollte ein Bieter, der nach Abschluss des Bieterverfahrens als Meistbietender feststeht, aus Gründen, die er zu vertreten hat, sein Gebot zurückziehen oder keine Finanzierung vorlegen können, so hat er für den hierdurch entstandenen Aufwand eine pauschale Entschädigung in Höhe von 0,5 % des Höchstgebotes an CasaSecur zu zahlen, es sei denn, er weist nach, dass CasaSecur kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
2.4 Nach Abschluss des Bietverfahrens wird der Zuschlag nach Auswertung der Gebote durch CasaSecur an den Meistbietenden erteilt. Mit Zuschlagserteilung hat der Ersteher eine Bietsicherheit in Höhe von 5% des Kaufpreises, mindestens jedoch von 5.000,00 € zu leisten. Die Bietsicherheit ist unverzüglich auf das Treuhandkonto des öffentlich bestellten und vereidigten Auktionators Martin Ostermayer zu zahlen. Sie sichert die Ansprüche der CasaSecur auf Zahlung des Aufgeldes sowie auf etwaige Schadensersatzansprüche. Sobald die Sicherheit nicht mehr benötigt wird, wird diese freigegeben und an den Ersteher zurückgezahlt.
2.5 Mit Zuschlagserteilung werden alle Gebote dem Verkäufer vorgelegt. Bei der Vorbereitung des Kaufvertrages bzw. Hinzuziehung eines Notars kann CasaSecur unterstützen.
Kommt kein Abschluss mit dem Meistbietenden innerhalb eines üblichen Zeitrahmens zustande, so wird der Kontakt mit dem Zweitplatzierten hergestellt und so fort. Eine Beendigung der Teilnahme am Bieterverfahren ist schriftlich zu erklären.
3.Aufgeld
Der erfolgreiche Bieter hat an CasaSecur ein Aufgeld zu zahlen, das in dem jeweiligen Exposé ausgeweisen ist und regelmäßig 5,0 % des Kaufpreises inkl. MwSt. beträgt, und mit Beurkundung des Kaufvertrags über das Objekt fällig ist.